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Schleusenstraße – die Zeit (b)rennt

Straßenbau ist in Woltersdorf ein leidiges Thema. Viele unbefestigte Straßen sind in einem jammervollen Zustand. Reparatur von Straßen findet kaum statt. Dieses „Verschieben“ von notwendigen Reparaturen wird nach immer größer werdenden Schäden teuer. Und Straßenneubau gibt es seit Jahren nicht mehr.

Nun soll eine Straße neu, d.h. grundhaft ausgebaut werden – die Schleusenstraße, angeschoben durch den Gleiserneuerungsbedarf durch die Straßenbahn. Die Gleise sind zweifelsfrei marode und Erneuerung ist nötig. Gar keine Diskussion – denn wir alle wollen natürlich die Straßenbahn erhalten.

Das, was uns als begleitender notwendiger Straßenbau vorgelegt wird, lässt mich allerdings aufgrund der enormen Kosten an der Notwendigkeit zweifeln.

Im Bauausschuss, dem ich als sachkundige Einwohnerin angehöre, liegen die Zahlen vor:

Ca. 1,1 Mio € kostet der Gleisbau; ca. 3,75 Mio € der Straßenbau. Davon sollen 1,53 Mio € auf die Anlieger des 750-m-Abschnittes umgelegt werden! Mir erscheinen diese Gesamtkosten überzogen und unnötig. Wurde hier wirklich mit der nötigen Sorgfalt und verantwortungsbewusst vorgegangen? In den Unterlagen von der Verwaltung steht die „Begründung“: Es sei zwingend erforderlich, zusammen mit dem Gleisbau die Straße grundhaft auszubauen, eine Entwässerung der Straße und des Gleisbettes herzustellen, durch die Höhenregulierung des Gleisbettes eine Höhenanpassung der Fahrbahn und der Borde und des westlichen Gehweges vorzunehmen, die Alleebäume zu fällen und Ersatzmaßnahmen dafür auszuführen … Allein die Regenentwässerung, von der eigentlich jetzt schon klar ist, dass sie an die vorhandenen Anlagen wegen der zu geringen Dimensionierung gar nicht angeschlossen werden kann, soll 1,24 Mio € kosten – die Hälfte davon entfällt auf die Anlieger. Das „Straßenbegleitgrün“ (also Bäume und Ersatzmaßnahmen) sollen 1 Mio € kosten – die Hälfte davon entfällt auf die Anlieger. Der neue östliche Gehweg muss angepasst werden (die Notwendigkeit weckt große Zweifel in mir) – kostet 124 T€ plus 21 T€ Planungskosten. Das soll zwar jetzt nicht schon wieder auf die Anlieger umgelegt werden, aber sie haben ja gerade erst die Bescheide für den Neubau dieses Gehweges in den Händen und müssen zahlen.

Ich frage mich: Woher kommen diese enormen Kosten? In der Beschlussbegründung steht, dass die Zahlen das Ergebnis der Planung Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (im Klartext: der Grundlagenermittlung und der Vorplanung) seien. Das Planungsbüro wurde durch die Straßenbahn beauftragt; es soll für die Straßenbahn Woltersdorf schon mehrere Abschnitte des Gleisbaus geplant und realisiert haben. Seltsam – dieses Büro hat sich erst im Juni 2012 gegründet: Wieviel Gleisbau für die Straßenbahn hat denn seitdem in Woltersdorf stattgefunden? Meine Hinweise auf die Pflicht der öffentlichen Ausschreibung von Planungsleistungen werden weggewischt.

In der Gemeindevertretersitzung am 26.02.15 fragte ich konkret nach: Werden die als zwingend dargestellten Prämissen und damit die Gesamtkosten nochmal einer Prüfung unterzogen, um im Interesse der Gemeinde und der Anlieger diese Kosten zu senken? Die Frage wird nicht beantwortet, sondern sie soll im entsprechenden Tagesordnungspunkt behandelt werden. Wird sie aber nicht. Also wieder Nachfrage und ich darf zur Akteneinsicht in die Verwaltung kommen. Und da wird Einiges klarer: Es stimmt gar nicht, dass die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt worden waren (wie es in den Vorlagen für die Ausschüsse und die Gemeindevertretung geschrieben stand), sondern nur die halben Leistungen – glattweg nur 50%. Damit ist bei der vorhandenen Regenentwässerung die vorliegende Dimensionierung gar nicht geprüft worden. Die Notwendigkeit der Fällung aller Alleebäume ist nicht geprüft worden. Und vor allem: Für den ganzen Komplex Straßenbau fehlen die bei der Vorplanung vorgeschriebenen Variantenermittlungen, die enormen Einfluss auf die Kosten haben können. Wir haben jetzt die Minimalvariante (Straßenbahn baut allein, alles andere bleibt wie es ist – das ist wohl keine realistische Lösung) und die Maximalvariante mit den schon dargelegten Kosten. Es fehlen mindestens 2 Varianten (vorgeschrieben im Leistungsbild „Vorplanung“), die genau untersuchen, was wirklich neben dem Gleisbau erforderlich ist. Muss alles neu gemacht werden, sind alle Höhenanpassungen nötig, reicht in einigen Bereichen auch eine Reparatur der Straße, muss der gerade neu gebaute östliche Gehweg wirklich wieder teilweise erneuert werden, müssen alle Bäume gefällt werden usw. – diese so dringend nötige Variantenermittlung wurde gar nicht beauftragt.

Der Bauamtsleiter will erst mal einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau, dann könne man über Varianten nachdenken. Das finde ich falsch: Man kann nicht mit Maximalkosten einen Beschluss fassen – dafür braucht man die wirklich notwendigen Kosten, nicht ein maximales Schreckensszenario. Die Gefahr steht unmittelbar bevor: Wenn demnächst die folgenden Planungen (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung), beauftragt werden sollen, dann ist es mit der Variantenuntersuchung vorbei, dann sind die vorliegenden Zahlen zementiert.

Als ich das im Bauausschuss am 21.April darlegen wollte (zur Hälfte ist es mit fast gelungen), wurde die Diskussion abgebrochen, da ja keine Beschlussfassung auf der Tagesordnung stand. Der Bauamtsleiter sagte, mit der halben Beauftragung seien Planungskosten gespart worden. Diese kleine Einsparung kann uns teuer zu stehen kommen!

Ich appelliere an alle Gemeindevertreter unabhängig von Partei- oder Fraktionszugehörigkeit im Interesse der Gemeinde und an alle anderen Entscheidungsträger:

  1. Bitte lasst zuerst die Vorplanung (Leistungsphase 2 der HOAI) mit gründlicher Variantenermittlung durchführen, damit dann über Kosten und Ausführung entschieden werden kann.

  2. Es sind die Kosten der Gemeinde die für die Straße von den Kosten, die durch den Straßenbahnbau entstehen, genauer zu trennen: Nur die für die Straße wirklich notwendigen Kosten können teilweise auf die Anlieger umgelegt werden (und wenn es mit Reparatur ausreicht, spart auch die Gemeinde und für diesen Anteil müssen die Anlieger gar nichts zahlen)!

  3. Mit den Ergebnissen der dann erfolgten Vorplanung sollten die Anlieger unbedingt einbezogen werden – die, die mit bezahlen müssen, haben doch wohl ein Recht darauf zu erfahren und mitzuentscheiden, wofür sie zahlen sollen!

Ich hoffe hier sehr auf ein gemeinsames Handeln aller.

Zumal wir uns die Kosten in dieser jetzt vorliegenden Form gar nicht leisten können gemäß den von unserem soliden Kämmerer vorgelegten Haushalts-Zahlen. Erweiterung der Grundschule als Pflichtaufgabe der Gemeinde hat Vorrang vor allem, Kitaplätze sind nötig – da wäre die Senkung der Gesamtkosten für die Schleusenstraße als dritter „Brocken“ zwingend. Lasst uns diese Möglichkeit gemeinsam nutzen.

Margitta Decker
Diplom-Bauingenieur
Sachkundige Einwohnerin im Bauausschuss für „Unser Woltersdorf“