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Grundhafter Neubau Schleusenstraße: Fragen an die Verwaltung

Liebe Woltersdorferinnen und Woltersdorfer,

vorbereitend auf die gestrige Sonder-Bauausschuss Sitzung zum Thema Schleusenstraße waren alle Abgegeorneten aufgefordert, Fragen zu der Enwurfsplanung bei der Verwaltung einzureichen. Wir sendeten diese am 08.10.2017 an die Verwaltung. Wir erhielten eine sehr detaillierte Antwort der Verwaltung, für die wir uns sehr bedanken und Ihnen nicht vorenthalten wollen.

  1. Handelt es sich bei den festgestellten Kanalquerungen etc. um von der Verwaltung veranlasste Einbauten?
  2. Entstehen aus den Einbauten ggf. Regressforderungen gegen dritte (Wasserbetriebe oder Privatpersonen)?
  3. Können die Einbauten technisch und für die Veranlasser kostenpflichtig rückgebaut und der Kanal dann durch Ausspülung und ohne weitere querschnittmindernden Einbauten wieder funktionfähig gemacht werden?
  4. Bisher werden – entgegen der Satzung der Gemeinde – z.B. diverse Grundstückseinfahrten auf die Schleusenstraße entwässert. Eine Berauchung des Kanals hat dazu offensichtlich unterschiedliche Ergebnisse gebracht.
    • Wie wird zukünftig mit diesem Problem umgegangen?
    • Kann den Anliegern, ggf. durch Satzungsänderungen erlaubt werden, ihr Regenwasser aus den Einfahrten in den Kanal mit einzuleiten? Damit würde ggf. ein Entgegenkommen der Gemeinde bei den doch hohen Kosten signalisiert.
  5. Ist der Rohrdurchmesser von DN 300 auch für Starkregen mit einer Niederschlagsmenge von ca. 33l/m² in kurzer Zeit wie in diesem Sommer ausreichend?
  6. Wie stark werden die Alleebäume bei einem Kanalbau geschädigt?
    • Wie sinnvoll ist es insbesondere unter Kostengesichtspunkten, die vorhandenen Alleebäume zu fällen und im Rahmen des Straßenbaus neue Bäume zu pflanzen?
      Der Alleecharakter der Scheusenstraße muss auf jeden Fall erhalten werden!
  7. Wie stark werden die vorhandenen Alleebäume, sollten sie erhalten bleiben, den neu zu bauenden Kanal voraussichtlich beeinträchtigen? Prognose?
  8. Wann wurde definitiv entschieden, dass die Straße mit einer Asphaltschicht gebaut wird oder ist auch ein Weidereinbau des Großpflasters noch möglich?
  9. Befördert oder behindert ein Straßenbelag die geforderte Höherstufung der Straße als Kreisstraße?
  10. Soll das Großsteinpflaster als Untergrund unter der Asphaltschicht wieder eingebaut oder verkauft werden?
  11. Kann die Straßenbahn – und damit der Landkreis – an der Finanzierung des Regenwasserkanals beteiligt werden?

Hier finden Sie die Antworten, die uns gestern früh von der Verwaltung erreichten:

23_BA_Antworten_Herr Ponsel_20171017_abgestimmt.pdf